AGB und Teilnahmebedingungen Kurse

AGB und Teilnahmebedingungen für Kurse

Allgemeines

Mit einer Buchung bestätigst du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Hebamme Lena Sich, außer Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitungen.

Für eine Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung muss ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Kursen und Personal Trainings, erfolgt elektronisch über das Online-Buchungssystem. Eine Anmeldung muss bis spätestens 20 Uhr am Tag vor Kursbeginn erfolgen. Spätere Anmeldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Alle Anmeldungen sind verbindlich.

Widerruf/Stornierung

Eine Stornierung ist per E-Mail (ed.hc1713256104isane1713256104l-emm1713256104abeh@1713256104ofni1713256104) oder Brief (Lena Sich, Bruchstr. 8, 41569 Rommerskirchen) innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung möglich.

Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr fällig. Diese ist privat zu zahlen, da die Krankenkassen die Gebühren für nicht wahrgenommene Kurstermine i. d. R. nicht erstatten (s.u.). Das Widerrufsrecht gilt nur VOR dem Kurs. Sobald der Kurs begonnen hat, ist kein Widerruf mehr möglich.

Bei Kursen, die vollständig oder teilweise als On-Demand-Kurse angeboten werden (z. B. Geburtsvorbereitung online als Stream) besteht kein Widerrufsrecht, da hier die Bereitstellung der Kursinhalte mit der Buchung erfolgt. Eine Stornierung ist hier also nicht möglich.

Die Absage einer Personal-Training-Stunde muss spätestens 24 Stunden vorher erfolgen, andernfalls wird die ausgefallene Stunde voll berechnet.

Abrechnung

Für Kurse und Leistungen, die eine Kassenleistung darstellen (Live-Geburtsvorbereitung online & Live-Rückbildung online), werden die Gebühren für durchgeführte Kursstunden/Leistungen bei gesetzlich Versicherten durch die Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Damit die Abrechnung erfolgen kann, ist die Kursteilnahme durch die Kursteilnehmerin schriftlich zu bestätigen.  Bei Online-Kursen erfolgt die Bestätigung nach Kursende per E-Mail. Erfolgt dies nicht, werden die Kursgebühren privat in Rechnung gestellt, da in diesem Fall keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Die anfallende Kursgebühr richtet sich dann nach der Hebammen-Privatgebührenordnung.

Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare ist die Partnergebühr privat zu bezahlen. Diese ist vorab zu überweisen. Die Rechnung hierzu wird nach der Anmeldung in einer separaten E-Mail versendet. Einige Kassen erstatten diese, hierüber müssen sich die TeilnehmerInnen im Vorfeld selbst informieren, da die Hebamme über die genauen Inhalte der jeweiligen Tarife keine Kenntnis hat.

Rückbildungsgymnastik: Es werden maximal 10 Stunden (600 Minuten) von den gesetzlichen Kassen sowie von privaten Krankenversicherungen/Beihilfen übernommen. Außerdem muss der Kurs bis spätestens 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen werden. Die Kursstunden, die ab dem 10. Lebensmonat (abgeschlossener 9. Monat) nach der Geburt besucht werden, müssen privat gezahlt werden.

Privat Versicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst, diese richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung. Hierüber stellt die Hebamme nach dem Kurs eine Rechnung.

Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare ist auch im Fall des Vorliegens einer privaten Versicherung zuzüglich zur Kursgebühr die Partnergebühr zu bezahlen. Diese ist vor Kursbeginn zu überweisen.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (10 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife und kann hier auch nicht beratend tätig werden.

Selbstzahlerkurse

Die Teilnahme an den Kursen, die keine Kassenleistung darstellen (On-Demand-Kurse, Aufbaukurs nach der Rückbildung sowie Geburtsvorbereitung-Praxiskurs/Schwangerschaftsfitness), ist privat zu bezahlen. Der entsprechende Gebührenplan wird im Zuge der Anmeldung mitgeteilt, bzw. ist auf der Webseite einsehbar. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldung per E-Mail.

Versäumte Kursstunden

Versäumte Kursstunden können nicht in anderen Kursen nachgeholt werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, so bleibt der Gebührenanspruch der Hebamme ungeachtet der Gründe bestehen. Da diese Termine nicht von den Krankenkassen erstattet werden, sind diese entsprechend der jeweils geltenden Gebührensätze von der Teilnehmerin selbst zu tragen.

Online-Kurse

Zusätzlich zur Allgemeinen Datenschutzerklärung wird darauf hingewiesen, dass für die Durchführung von Online-Kursen eine Zuschaltung der TeilnehmerInnen im Video-Chat notwendig ist. Bei Onlinesprechstunden, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen arbeitet die Hebamme, wie vom GKV vorgegeben, mit einer DSGVO-konformen Software (derzeit dem Online-Videodienst Hebamio/Webprax).
Selbstzahlerkurse werden mittels Zoom übertragen. Mit der Bestätigung dieser AGB erklärt sich die Teilnehmerin damit einverstanden.

Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
 
Die Hebamme haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung von Trainingsanweisungen und falschen Angaben zur körperlichen Verfassung oder des Gesundheitszustands verursacht werden. Auch für grob fahrlässig verursachte Schäden durch TeilnehmerInnen in den eigenen Räumlichkeiten oder durch die eigenen Materialien, übernimmt die Hebamme keine Haftung.

Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte weitergegeben. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu.

Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftssbedingungen der Hebamme ist die Leistungsempfängerin einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.